Fahrerflucht Berlin – in Zahlen

Fahrerflucht in Berlin

Seit 2010 ist die Anzahl von flüchtigen Unfallverursachern in Berlin jährlich leicht angestiegen. Erfüllten 2010 bei insgesamt 130.463 Unfällen noch 28.573 (21 %) Unfallverursacher den Tatbestand der Fahrerflucht (§ 142 StGB), waren es im Jahr 2014 bei 132.718 Unfällen 29.203 (22 %) Kraftfahrer die Fahrerflucht begangen. Die Aufklärungsquote liegt seit Jahren bei rund 40 %.

Die Fahrerflucht ist grundsätzlich unter Strafe gestellt, um dem Geschädigten seine zivilrechtlichen Ersatzansprüche für etwaige Reparaturkosten zu sichern. Insbesondere soll der Unfallverursacher auch dazu angehalten werden, bei Personenschäden Hilfemaßnahme einzuleiten. Dennoch kam es im Jahr 2014 infolge von Fahrerflucht zu 3 Todesfällen und 127 Fällen mit schweren Verletzungen der Geschädigten; war es im Jahr 2013 noch ein Todesfall und 121 Fälle mit schweren Verletzungen.

Aus statistischen Berichten des Amts für Statistik Berlin Brandenburg geht hervor, dass zwar die Zahl der Gesamtunfälle in Berlin nur leicht  gestiegen ist, die Zahl der dabei getöteten Unfallbeteiligten aber von 2013 auf 2014 um 40 % auf insgesamt 52 Verkehrstote gestiegen ist und erreichte damit den traurigen Stand aus dem Jahre 2011. 

Der Fluchtgrund Nummer eins soll nach wie vor Alkohol sein. Daneben sollen Flüchtige teils Angst um ihren Versicherungsrabatt haben oder schlichtweg unüberlegt gehandelt haben. Vorraussetzung einer Fahrerflucht ist jedoch, dass der „Flüchtige“ den Unfall überhaupt bemerkt hat. Sofern wegen einer Fahrerflucht ermittelt wird, sollten zunächst keine Angaben gemacht werden. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin an. In einem ersten Gespräch erläutern Ihnen unsere Rechtsanwälte was zu tun ist.

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