Messverfahren mit Riegl FG 21-P

Geschwindigkeitsmessung mit Riegl FG 21-P

Gerätefunktion

Riegl FG 21-P ist ein Laser-Impuls-Laufzeitmessgerät, welches auf dem Wegstrecken-Zeit-Prinzip beruht. Der Einsatzbereich des Messgerätes erstreckt sich über eine Reichweite von 30- 1000 m. Riegl FG 21-P kann auf einem Stativ oder von Hand aus betrieben werden. Die Messung erfolgt mit Hilfe eines geräteinternen elektronischen Impulsgebers, der durch einen Halbleiterlaser mehrere gebündelte Infrarot- Lichtimpulse durch einen schmalen Öffnungswinkel auf ein Objekt richtet. In jener kreisförmigen Zielerfassungsmarke darf sich während des gesamten Messvorgangs nur das zu messende Fahrzeug befinden. Nach Anvisierung eines Objektes wird ein Empfangssignal ausgesendet. Nunmehr wird der zeitliche Abstand zwischen Sende- und Empfangsimpuls als Maß zur Bestimmung der Entfernung des Objektes verwendet. Durch die Änderung der Entfernung zum Objekt kann ein in das Messgerät integrierter Computer die Geschwindigkeit schlussendlich messen. Das Messergebnis wird dann digital angezeigt. Anzumerken ist, dass bei diesem Messverfahren kein Foto gemacht wird.

Vor Beginn der Messung müssen jedoch obligatorisch einige Tests zur Funktionsüberprüfung des Geräts durchgeführt werden. Die verschiedenen Tests erstrecken sich über einen Selbst- und Displaytest sowie einen Test der Visiereinrichtung, bei dem das Gerät auf ein unbewegliches Ziel in genau bestimmter Entfernung gerichtet werden muss. Dem schließt sich der Null-Test an, bei dem das Gerät eine Geschwindigkeit von 0 km/h anzeigen muss.

Von Bedeutung ist schließlich noch die Dokumentation des Messergebnisses. Wie oben schon angedeutet, wird die Geschwindigkeitsmessung nicht mittels eines Fotos, sondern durch die Messbeamten protokolliert. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen gilt hier das „4-Augen Prinzip“. Es besagt, dass sowohl der geschulte Messbeamte als auch der Protokollführer die angezeigte Geschwindigkeit jeweils ablesen und in das Protokoll eintragen. Die eingetragenen Werte werden dann gegenseitig kontrolliert.

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Fehlerquellen

  • Die verschiedenen Testverfahren vor der Messung sind nach ihrer erfolgreichen Durchführung im Messprotokoll zu dokumentieren. Dies sollte also durch Einsichtnahme in das Messprotokoll überprüft werden.
  • Ebenso ist bei Überprüfung des Messprotokolls zu beachten, dass das „Vier-Augen-Prinzip“ von den Messbeamten eingehalten wurde.
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät genau zu überprüfen. Falls es zu einer Verhandlung kommt, können die Messbeamten über das Messverfahren auch befragt werden.
  • Bei der Anvisierung des zu messenden Fahrzeugs kann es zu Fehlern bzw. Ungenauigkeiten kommen, etwa wenn ein anderes Fahrzeug mitanvisiert wird oder der Laserstrahl „abrutscht“. Dies kann wegen der Strahlenverteilung besonders auf größeren Entfernungen relevant sein. Sollten Sie als Betroffener die Möglichkeit erhalten, die vom Gerät ausgewiesene Messung selbst anzuschauen, sollten die Werte vom Gerät und im Messprotokoll unbedingt überprüft werden.

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