Messverfahren mit ProVida 2000

Geschwindigkeitsmessung mit ProVida 2000

Gerätefunktion

Die Abkürzung „ProVida“ steht für Proof-Video-Data-System. Das Messgerät ProVida 2000 ist ein eichpflichtiges, mobiles Verkehrsüberwachungssystem, welches in Einsatzfahrzeugen der Polizei montiert wird, um Verkehrsverstöße mittels einer Videodokumentation beweissicher festzuhalten. Insofern wird beim Einsatz dieses Gerät nicht „geblitzt“.

Das Messsystem ProVida ist verschiedenartig einsetzbar. So können Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus oder durch Nach- bzw. Vorwegfahren des zu messenden Fahrzeugs erfolgen. Darüber hinaus ist das Gerät für die Aufdeckung weiterer Verkehrsverstöße geeignet, beispielsweise zur Überwachung von Lichtzeichenanlagen oder Abstandsmessungen.

Die Geschwindigkeitsbestimmung des zu messenden Fahrzeugs erfolgt nach dem Prinzip der Wegstrecken-Zeit-Berechnung. Die Besonderheit von ProVida 2000 liegt darin, dass zunächst die Geschwindigkeit des polizeilichen Einsatzfahrzeuges gemessen wird, die benötigt, um dem zu messendem Fahrzeug hinterherzufahren. Für die Bestimmung der zurückgelegten Wegstrecke wird bei jeder Radumdrehung des Einsatzfahrzeuges ein elektronischer Impuls an das Messgerät gesendet, welches den Wert in km/h umrechnet. Die Messwerte werden dann zusammen mit den Aufnahmen der Videokamera auf dem Monitor des ProVida-Messgeräts angezeigt.

Der Messfilmabschnitt wird später digitalisiert und daraufhin ausgewertet werden. Die endgültige Geschwindigkeitsbestimmung des aufgenommenen Fahrzeugs wird dann durch die sogenannte ViDistA-Auswerteeinheit vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Abstandes der beiden Fahrzeuge (VDM: Videodistanzmeter) und der Fahrzeughöhe des aufgenommenen Fahrzeugs wird auf die Abstandsveränderung zwischen den beiden Fahrzeugen geschlossen. Anhand dieses Werts kann die konkrete Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden. Die Höhe des aufgenommenen Fahrzeugs wird entweder manuell vorgegeben oder aus einer Datenbank übernommen. Anzumerken ist noch, dass dem Betroffenen eine Messtoleranz von 3 % eingeräumt wird.

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Fehlerquellen

  • Bei der Bestimmung der Fahrzeughöhe können Fehlangaben auftreten, in deren Folge die Geschwindigkeitsberechnung vollständig fehlerhaft wird.
  • Bei Überprüfung des Beweisvideos ist durch eine mögliche Fehldokumentation die Funktionsweise des Geräts zu überprüfen. Zudem ist die Vollständigkeit des Beweisvideos zu überprüfen. Häufig kann es nämlich dazu kommen, dass bestimmte Videosequenzen ausgeschnitten werden. Ob dies der Fall ist, erkennt man an der fortlaufenden Frame-Zahl, die die Anzahl der Videovollbilder anzeigt. Es muss gewährleistet sein, dass die Kamera erst bei Einsatzbeginn eingeschaltet wird und dann ununterbrochen aufzeichnet.
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät ist genau zu überprüfen.
  • Laut eines Urteils des OLG Hamm vom Juni 2011 ist bei einem Reifenwechsel von Winter- zu Sommerreifen eine Neueichung vorzunehmen.

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